Die FCI-WM findet vom 3. – 6. September 2009 im Stadion von Schwanenstadt / Österreich statt. 1. Programm: Montag, 31. August 2009 |
| 9.00 Uhr | Öffnung des Wettkampfbüros im Stadion Schwanenstadt |
| Dienstag, 1. September 2009 |
| 07.00-17.00 Uhr | Offizielles Training der Mannschaften im Stadion |
| ab 9.00 Uhr | Tierärztliche Kontrolle der Hunde |
| 14.00 Uhr | Abfahrt im Bus nach Gmunden mit Seerundfahrt auf dem ältesten |
| Raddampfer (Gisela) der Welt. (kostenlos für Starter und Mannschaftsführer). | |
| Anmeldung im Wettkampfbüro notwendig ! | |
| ca. 17.00 Uhr | Rückkehr |
| Mittwoch, 2. September 2009 |
| 07.00 – 12.00 Uhr | Offizielles Training der Mannschaften im Stadion und Tierärztliche |
| Kontrolle der Hunde | |
| 10.00 Uhr | Auswahl der Schutzdiensthelfer |
| 11.00 Uhr | Abfahrt im Bus nach Gmunden mit Seerundfahrt auf dem ältesten |
| Raddampfer (Gisela) der Welt. (kostenlos für Starter und Mannschaftsführer). | |
| Anmeldung im Wettkampfbüro notwendig ! | |
| ca. 14.00 Uhr | Rückkehr |
| 13.00 Uhr | Markierung des Sportplatzes |
| 14.00 Uhr | Richterbesprechung |
| 15.00 Uhr | Probehund in Abteilung B und C |
| 16.00 Uhr | Mannschaftsführerbesprechung |
| 18.00 Uhr | Eröffnungsfeier im Stadion |
| 19.30 Uhr | Auslosung der Startreihenfolge im Festzelt |
| 21.00 Uhr | Unterhaltungsabend mit Live Musik (freier Eintritt für alle) |
| Donnerstag, 3. September 2009 |
| 06.00 Uhr | Wettkampfbeginn im Stadion und Beginn der Fährte |
| Freitag, 4. September 2009 |
| 06.00 Uhr | Wettkampfbeginn im Stadion und Beginn der Fährte |
| Samstag, 5. September 2009 |
| 06.00 Uhr | Wettkampfbeginn im Stadion und Beginn der Fährte |
| 18.30 Uhr | Vorführung der Österr. Militärhundestaffel |
| 20.00 Uhr | Begrüßungsabend im Festzelt mit Live Musik (freier Eintritt für alle) |
| Sonntag, 6. September 2009 |
| 08.00 Uhr | Wettkampfbeginn im Stadion und Beginn der Fährte |
| 17.00 Uhr | Siegerehrung und Schlusszeremonie |
| Montag, 7. September 2009 |
| 09.00 Uhr | Sitzung der FCI-Gebrauchshundekommission im Hotel |
Richtlinien zur FCI-Weltmeisterschaft in Schwanenstadt 2. Veranstalter Organisation
Richter
3. Allgemeines Prüfungsordnung Die WM wird nach der derzeit gültigen internationalen Prüfungsordnung (gültig ab 1.1.2003) in der Stufe IPO 3 ausgetragen. Zur WM können nur von der LAO selektionierte Hunde zugelassen werden, die vorher mindestens eine Prüfung nach der IPO 3 mit Ausbildungskennzeichen bestanden haben. Meldeschluss Der Meldeschluss für die Meldung einer Mannschaft wurde auf den 1. Juli 2009 festgelegt. Bitte melden sie Ihre Mannschaft aber so früh wie möglich. Der Meldeschluss für die Teilnehmer wurde auf den 3. August 2009 festgelegt. Es müssen alle Daten ausgefüllt werden. Eine Mannschaft kann nur vollständig von der Landesorganisation gemeldet werden. Meldeadresse Österreichischer Verein für Deutsche Schäferhunde Tel. +43-662-850940 Startnummern Die ausgegebenen Startnummern gehen nach der WM in das Eigentum der teilnehmenden Hundeführer über. Die Startnummern müssen während der Eröffnungszeremonie, bei der Auslosung, sowie bei der Anmeldung, dem Vorführen in allen Abteilungen und bei der Siegerehrung gut sichtbar getragen werden. Hotelreservierungen www.tiscover.at Unterlagen für die teilnehmen Hunde (unbedingt mitzuführen) Ahnentafel Personeneinreisebestimmungen Bürger aus EU-Ländern können mit dem Reisepass oder einem Personalausweis einreisen. Tierschutzrechtliche Bestimmungen Es sind die einschlägigen tierschutzrechtlichen Bestimmung Österreichs einzuhalten In Österreich sind der Besitz und das Anwenden von Elektroreizgeräten und Stachelhalsbändern gesetzlich verboten. Veterinärbestimmungen Hunde die auf die Veranstaltung verbracht werden, müssen nachweislich mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Grundimmunisierung gegen Tollwut erhalten haben und danach in dem Zeitraum nachgeimpft worden sein, den der Impfstoffhersteller für die Wiederholungsimpfung angibt und wie er vom Tierarzt im Impfpass vermerkt ist. Das Ablaufdatum des Impfstoffes muss eindeutig aus dem Impfpass hervorgehen. Ohne diese Zeitangabe muss die Nachimpfung innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt sein. a) Name und Anschrift des Tierhalters, Hunde aus Mitgliederstaaten der Europäischen Union müssen mit einem Transponder gekennzeichnet sein, der mit gängigen Lesegeräten abgelesen werden kann bzw. eine sichtbare Tätowierung tragen. Für sie muss ein Heimtierpass (EG) mit der Bescheinigung einer gültigen Tollwutimpfung vorgelegt werden können. Für Hunde aus Nicht-EG Staaten gelten weitere Bestimmungen, die über vorgenannte Anforderungen hinaus auch eine Blutuntersuchung und die Einhaltung bestimmter Fristen beinhalten können. Diese Unterlagen, die für die Einreise in die EU erforderlich sind, sind bei der Veranstaltung vorzulegen. Während der Veranstaltung sind die teilnehmenden Hunde von ihren Begleitpersonen ständig zu beaufsichtigen. Sollten vor dem geplanten Veranstaltungsdatum im Raum Schwanenstadt Fälle von Tollwut oder anderen hoch ansteckenden Krankheiten ausbrechen oder sollten andere veterinärbehördliche Gründe der Abhaltung der geplanten Veranstaltung entgegenstehen, kann diese Veranstaltung verboten werden, ohne dass daraus Entschädigungsansprüche abgeleitet werden können. 4. Allgemeine Informationen für unsere Gäste Arzt / Zahnarztbesuche Für diesbezügliche Hilfestellungen wenden Sie sich bitte an das Wettkampfbüro, wir werden Ihnen gerne behilflich sein. Restaurantbesuche Bei größeren Gesellschaften ist es zweckmäßig, in Restaurants eine Tischreservierung rechtzeitig vorzunehmen. Straßenverkehr ACHTUNG: In Österreich benötigt man zum Benutzen der Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette. Diese ist an den Grenzstationen, an Tankstellen oder in Trafiken erhältlich. Es sind Jahres-, 2-Monats- und 10-Tagesvignetten erhältlich. Die Kosten für die Vignetten betragen:
Die Vignette MUSS an der Windschutzscheibe angebracht werden, es reicht NICHT diese nur mitzuführen. Die Strafen für Fahren ohne Vignette sind empfindlich hoch ! Es wird rechts gefahren. Auf mehrspurigen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot. Rechts überholen ist verboten. Benzinpreise Abhängig von der Gesellschaft und des aktuellen Ölpreisniveaus betragen die Preise zur Zeit (März 2009) ca.:
Die Tankstellen an den Autobahnen und in größeren Städten haben rund um die Uhr geöffnet. Mit Kreditkarten können Sie fast überall bezahlen. Zahlungsweise in Österreich Die Währung ist Euro. Das Wechseln von Fremdwährung in Euro ist in allen Banken während der Geschäftszeiten, in Wechselstuben an der Grenze oder am Flughafen möglich. 5. Allgemeines zur Veranstaltung Richterbesprechung Mittwoch, 02.9.2009, um 14.00 Uhr im Stadion Schwanenstadt Als Teilnehmer werden eingeladen: Richterblätter werden vom Veranstalter vorbereitet. Mannschaftsführerbesprechung Am Mittwoch, 02.9.2009, um 16.00 Uhr im Stadion Schwanenstadt Als Teilnehmer werden eingeladen: Besprechungspunkte: Werden läufige Hündinnen gemeldet, so sind diese im Anschluss an die Trainingsmöglichkeiten im Stadion Am Dienstag, den 1.9.2009 von 7 – 17 Uhr und am Mittwoch, den 2.9.2009 von 7 – 12 Uhr . Trainingszeitplan: Die Zeiteinheiten richten sich nach dem gemeldeten Kontingent der jeweiligen Mannschaften. Zum Training im Stadion haben nur Teilnehmer und relevante Helfer Zutritt. Im Stadion befinden sich Verstecke, Hürde, Sprungwand und Bringhölzer. Zusätzlich sind weitere Trainings- und Vorbereitungsmöglichkeiten auf Ausbildungsplätzen in der weiteren Umgebung des Stadions (max. 30 km) vorhanden. Probeschutzdienst Die Probeunterordnung, sowie der Probeschutzdienst werden am Mittwoch, 2.9.2009 um 15.00 Uhr im Stadion durchgeführt. Hier werden auch die ausgewählten Schutzdiensthelfer vorgestellt. Eröffnungszeremonie und Auslosung Die Eröffnungszeremonie findet am Mittwoch, den 2.9.2009 um 18.00 Uhr im Stadion Schwanenstadt statt. Die Auslosung der Teilnehmer findet um 19.30 Uhr im Festzelt beim Stadion Schwanenstadt statt. Rettungsdienste und Tierarztbereitschaft Sanitäter sind während der Gesamtzeit der Veranstaltung im Stadion verfügbar. Identitätskontrolle Die Identitätskontrolle der vorgeführten Hunde wird jeweils nach der Vorführung in jeder Disziplin am Hundeführerausgang im Stadion sowie auch im Fährtengelände von Leistungsrichtern/Beauftragten des Veranstalters durchgeführt. Das Personal ist auch mit einem ISO anerkannten Mikrochip Verpflegung im Stadion und im Fährtengelände Die Verpflegung im Stadion ist ausreichend gewährleistet. Im Fährtengelände wird ein mobiler Lieferservice die Zuschauer mit Getränken und kleinen Imbissen versorgen. Zeitplan Der Zeitplan ist so erstellt, dass jeder Hund nur eine Disziplin pro Tag arbeitet. Es findet ein regelmäßiger Wechsel von Abt. „B“ und „C“ im Stadion statt (voraussichtlich 6er-Gruppen). Disqualifikation Wird ein Hund in einer Abteilung disqualifiziert, so darf er nicht mehr in den Folge-Abteilungen starten. 6. Fährtenarbeit Fährtengelände Das zur Verfügung stehende Fährtengelände ist Wiese und liegt in hügeligem Gelände (teilweise Almgebiet). Legen der Fährten Das Legen der Fährten ist in normaler Gangart durchzuführen. Die Winkel werden nicht markiert. Die Fährtenansätze werden nicht abgetreten. Ersatzfährten werden im Zeitplan vorgesehen und bei Bedarf gelegt. Die Gegenstände werden nicht in einer bestimmten Reihenfolge gelegt. Fährtengegenstände Die Fährtengegenstände bestehen aus • Leder Fährtentafel und Gegenstände werden vom Veranstalter bereitgestellt. Alle Gegenstände sind deutlich markiert. Ein Versenden von Gegenständen an die Mannschaften ist nicht vorgesehen. Es werden Fotos der Gegenstände und der Fährtenmarkierung auf der FCI-WM 2009 Homepage www.fci2009.com veröffentlicht. Transport zum Fährtengelände Das ausgewählte Fährtengelände befindet sich max. 25 km vom Stadion entfernt. Für die Hundeführer ist jeweils 1 Stunde vor der angesetzten Fährtenzeit die Abfahrt vom Stadion zum Fährtengelände mittels Lotsenfahrzeugen organisiert. Die Teilnehmer fahren mit dem eigenen Fahrzeug in das Fährtengelände. Für die Zuschauer verkehrt an allen 4 Tagen ein regelmäßiger Pendelbus vom Stadion ins Fährtengelände. Zuschauer dürfen nicht mit dem eigenen Fahrzeug in das Fährtengelände fahren. Identitätskontrolle, Unbefangenheitsprüfung und Gruppen-Auslosung im Fährtengelände Bei Anmeldung der Hundeführer zur Fährte wird eine gesonderte Auslosung vorgenommen. Die Identitätskontrolle wird nach erfolgter Fährtenarbeit durchgeführt. Kontrolle der Fährtenleine Die Fährtenleine wird nach der Auslosung von einer, durch die Prüfungsleitung beauftragten Person, auf korrekte Länge kontrolliert und markiert. Die Fährte kann nur mit einer entsprechend markierten Leine abgesucht werden. 7. Unterordnung Allgemeines Einlasskontrolle Die Startbereitschaft muss ca. 15 Minuten vor der jeweiligen Startzeit durch den Mannschaftsführer bei der Einlasskontrolle (Hundeführereingang) gemeldet werden. Es erfolgt eine Halsbandkontrolle. Sollte ein Hundeführer nicht spätestens 15 Min. vor dem Start anwesend sein, hat dies die Disqualifikation zur Folge. Sprunggeräte / Bringhölzer / Pistolen Die Sprunggeräte werden gem. der gültigen PO zur Verfügung gestellt. Ablegeplatz Rüden und Hündinnen werden auf getrennten Plätzen abgelegt. Die Ablageplätze werden entsprechend gekennzeichnet. 8. Abteilung C - Schutzdienst Allgemeines Der Schutzdienst findet im Wechsel mit der Unterordnung im Stadion statt. Die Laufrichtung geht – von der Haupttribüne aus gesehen – von links nach rechts. Der erste Seitenschlag bei der Streife nach dem Helfer geht nach links. Die vorgesehenen Markierungen für HF und Schutzdiensthelfer werden gem. PO vorgenommen. Die Helfereinstellung und Probeschutzdienst erfolgt nach Rahmenzeitplan. Einlasskontrolle Die Startbereitschaft muss ca. 15 Minuten vor der jeweiligen Startzeit durch den Mannschaftsführer bei der Einlasskontrolle (Hundeführereingang) gemeldet werden. Es erfolgt eine Halsbandkontrolle. Helfer im Schutzdienst Die Auswahl der zwei zum Einsatz gelangenden Schutzhelfer und der zwei Ersatzhelfer erfolgt aus mindesten vier, vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Schutzhelfern durch den Oberrichter, und des PR der Schutzarbeit. Die Auswahl muß unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Die Schutzhelfer müssen die von der FCI bestimmte Schutzkleidung Schutzärmel - Schutzhose verwenden. Schutzbekleidung Die Schutzbekleidung der Helfer besteht aus Jacke, Hose und Arm. Schutzdienstverstecke Bei den Schutzdienstverstecken handelt es sich um handelsübliche Schutzdienstzelte. |
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