Anmeldung zur WM
 

Die FCI-WM findet vom 3. – 6. September 2009 im Stadion von Schwanenstadt / Österreich statt.

1. Programm:

Montag, 31. August 2009
9.00 Uhr Öffnung des Wettkampfbüros im Stadion Schwanenstadt
 
Dienstag, 1. September 2009
07.00-17.00 Uhr Offizielles Training der Mannschaften im Stadion
ab 9.00 Uhr Tierärztliche Kontrolle der Hunde
14.00 Uhr Abfahrt im Bus nach Gmunden mit Seerundfahrt auf dem ältesten
 Raddampfer (Gisela) der Welt. (kostenlos für Starter und Mannschaftsführer).
Anmeldung im Wettkampfbüro notwendig !
ca. 17.00 Uhr Rückkehr
 
Mittwoch, 2. September 2009
07.00 – 12.00 Uhr Offizielles Training der Mannschaften im Stadion und Tierärztliche
Kontrolle der Hunde
10.00 Uhr Auswahl der Schutzdiensthelfer
11.00 Uhr Abfahrt im Bus nach Gmunden mit Seerundfahrt auf dem ältesten
Raddampfer (Gisela) der Welt. (kostenlos für Starter und Mannschaftsführer).
Anmeldung im Wettkampfbüro notwendig !
ca. 14.00 Uhr Rückkehr
13.00 Uhr Markierung des Sportplatzes
14.00 Uhr Richterbesprechung
15.00 Uhr Probehund in Abteilung B und C
16.00 Uhr Mannschaftsführerbesprechung
18.00 Uhr Eröffnungsfeier im Stadion
19.30 Uhr Auslosung der Startreihenfolge im Festzelt
21.00 Uhr Unterhaltungsabend mit Live Musik (freier Eintritt für alle)
 
Donnerstag, 3. September 2009
06.00 Uhr Wettkampfbeginn im Stadion und Beginn der Fährte
 
Freitag, 4. September 2009
06.00 Uhr Wettkampfbeginn im Stadion und Beginn der Fährte
 
Samstag, 5. September 2009
06.00 Uhr Wettkampfbeginn im Stadion und Beginn der Fährte
18.30 Uhr Vorführung der Österr. Militärhundestaffel
20.00 Uhr Begrüßungsabend im Festzelt mit Live Musik (freier Eintritt für alle)
 
Sonntag, 6. September 2009
08.00 Uhr Wettkampfbeginn im Stadion und Beginn der Fährte
17.00 Uhr Siegerehrung und Schlusszeremonie
 
Montag, 7. September 2009
09.00 Uhr Sitzung der FCI-Gebrauchshundekommission im Hotel
 
 

Richtlinien zur FCI-Weltmeisterschaft in Schwanenstadt

2. Veranstalter
Österreichischer Verein für Deutsche Schäferhunde

Organisation

Veranstalter

SVÖ OG Ohlsdorf

Organisationsleiter

Raffelsberger Franz

Prüfungsleiter Abt. A

Schmiedhuber Jürgen

Prüfungsleiter Abt. B

Debuck Michael

Prüfungsleiter Abt. C

Hangler Ernst

Tätowierkontrolle

Riegl Ernst

Stadionsprecher

Wagner Maria

Wettkampfbüro

SVÖ-Verwaltung

Richter

Supervisor

Wilfried Schäpermeier (Deutschland)

Supervisor Fährte

Arcon Hari (Slowenien)

Richter Abt. A

Graf Hans (Schweiz)

Richter Abt. B

Van den Bosch Alfons (Belgien)

Richter Abt. C

Diegel Günther (Deutschland)


3. Allgemeines

Prüfungsordnung

Die WM wird nach der derzeit gültigen internationalen Prüfungsordnung (gültig ab 1.1.2003) in der Stufe IPO 3 ausgetragen. Zur WM können nur von der LAO selektionierte Hunde zugelassen werden, die vorher mindestens eine Prüfung nach der IPO 3 mit Ausbildungskennzeichen bestanden haben.

Meldeschluss

Der Meldeschluss für die Meldung einer Mannschaft wurde auf den 1. Juli 2009 festgelegt. Bitte melden sie Ihre Mannschaft aber so früh wie möglich.

Der Meldeschluss für die Teilnehmer wurde auf den 3. August 2009 festgelegt.
Das Online-Anmeldeformular kann ( ab April ) auf der SVÖ-Homepage www.schaeferhund.at – FCI-WM direkt ausgefüllt bzw. ausgedruckt werden.

Es müssen alle Daten ausgefüllt werden. Eine Mannschaft kann nur vollständig von der Landesorganisation gemeldet werden.
Der Meldung ist unbedingt ein Passfoto beizulegen. Da Foto muss unbedingt mit dem Namen des Hundeführers bzw. Mannschaftsführers gekennzeichnet sein.

Meldeadresse

Österreichischer Verein für Deutsche Schäferhunde
Sonnweg 7
5071  Wals
ÖSTERREICH

Tel.                +43-662-850940
Fax                +43-662-850460
e-mail:           office@schaeferhund.at
Internet:         www.schaeferhund.at

Startnummern

Die ausgegebenen Startnummern gehen nach der WM in das Eigentum der teilnehmenden Hundeführer über. Die Startnummern müssen während der Eröffnungszeremonie, bei der Auslosung, sowie bei der Anmeldung, dem Vorführen in allen Abteilungen und bei der Siegerehrung gut sichtbar getragen werden.

Hotelreservierungen

www.tiscover.at
www.traunsee.at
www.laakirchen.at
www.wirtambach.at
www.gruenberg.at

Unterlagen für die teilnehmen Hunde (unbedingt mitzuführen)

Ahnentafel
Leistungs bzw. Bewertungsheft
gültiger internationaler Impfpass (aktuelle Tollwutimpfung)
Nachweis über Hundehalterhaftpflichtversicherung

Personeneinreisebestimmungen

Bürger aus EU-Ländern können mit dem Reisepass oder einem Personalausweis einreisen.
Bürger aus Nicht-EU-Länder benötigen bei der Einreise einen gültigen Reisepass.
Weitere Auskünfte erteilt das im jeweiligen Land ansässige österreichische Konsulat.

Tierschutzrechtliche Bestimmungen

Es sind die einschlägigen tierschutzrechtlichen Bestimmung Österreichs einzuhalten

In Österreich sind der Besitz und das Anwenden von Elektroreizgeräten und Stachelhalsbändern gesetzlich verboten.
Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation.

Veterinärbestimmungen

Hunde die auf die Veranstaltung verbracht werden, müssen nachweislich mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Grundimmunisierung gegen Tollwut erhalten haben und danach in dem Zeitraum nachgeimpft worden sein, den der Impfstoffhersteller für die Wiederholungsimpfung angibt und wie er vom Tierarzt im Impfpass vermerkt ist. Das Ablaufdatum des Impfstoffes muss eindeutig aus dem Impfpass hervorgehen. Ohne diese Zeitangabe muss die Nachimpfung innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt sein.
Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung (Impfpass) zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:

a) Name und Anschrift des Tierhalters,
b) Rasse und Geschlecht des Tieres,
c) Kennzeichnung des Tieres (Tätowiernummger bzw. Chipnummer)
d) Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontroll-Nr. des verwendeten Impfstoffes,
e) Angabe der Dauer des Impfschutzes

Hunde aus Mitgliederstaaten der Europäischen Union müssen mit einem Transponder gekennzeichnet sein, der mit gängigen Lesegeräten abgelesen werden kann bzw. eine sichtbare Tätowierung tragen. Für sie muss ein Heimtierpass (EG) mit der Bescheinigung einer gültigen Tollwutimpfung vorgelegt werden können. Für Hunde aus Nicht-EG Staaten gelten weitere Bestimmungen, die über vorgenannte Anforderungen hinaus auch eine Blutuntersuchung und die Einhaltung bestimmter Fristen beinhalten können. Diese Unterlagen, die für die Einreise in die EU erforderlich sind, sind bei der Veranstaltung vorzulegen.

Während der Veranstaltung sind die teilnehmenden Hunde von ihren Begleitpersonen ständig zu beaufsichtigen.

Sollten vor dem geplanten Veranstaltungsdatum im Raum Schwanenstadt Fälle von Tollwut oder anderen hoch ansteckenden Krankheiten ausbrechen oder sollten andere veterinärbehördliche Gründe der Abhaltung der geplanten Veranstaltung entgegenstehen, kann diese Veranstaltung verboten werden, ohne dass daraus Entschädigungsansprüche abgeleitet werden können.

4. Allgemeine Informationen für unsere Gäste

Arzt / Zahnarztbesuche

Für diesbezügliche Hilfestellungen wenden Sie sich bitte an das Wettkampfbüro, wir werden Ihnen gerne behilflich sein.

Restaurantbesuche

Bei größeren Gesellschaften ist es zweckmäßig, in Restaurants eine Tischreservierung rechtzeitig vorzunehmen.
Menü- und Getränkekarten liegen in vielen Restaurants auch in englischer Sprache aus. Das Bedienungspersonal hat teilweise englische Sprachkenntnisse.
Preise (Essen und Trinken), auch Hotelfrühstück sind immer inklusive Steuern. In der Regel ist es jedoch üblich, je nach Serviceleistung einen zusätzlichen freiwilligen Beitrag (Trinkgeld) von rd. 10% der Rechnungssumme zu entrichten.
Kreditkartenzahlungen mit den gängigen Kreditkarten sind in vielen Hotels und Restaurants möglich.

Straßenverkehr

ACHTUNG: In Österreich benötigt man zum Benutzen der Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette. Diese ist an den Grenzstationen, an Tankstellen oder in Trafiken erhältlich. Es sind Jahres-, 2-Monats- und 10-Tagesvignetten erhältlich. Die Kosten für die Vignetten betragen:

  • 10-Tages-Vignette: 7,70 Euro
  • 2-Monats-Vignette: 22,20 Euro
  • Jahresvignette: 73,80 Euro

Die Vignette MUSS an der Windschutzscheibe angebracht werden, es reicht NICHT diese nur mitzuführen. Die Strafen für Fahren ohne Vignette sind empfindlich hoch !

Es wird rechts gefahren. Auf mehrspurigen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot. Rechts überholen ist verboten.
Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5.

Benzinpreise

Abhängig von der Gesellschaft und des aktuellen Ölpreisniveaus betragen die Preise zur Zeit (März 2009) ca.:

  • 0,94 € / Liter Benzin
  • 0,92 € / Liter Diesel

Die Tankstellen an den Autobahnen und in größeren Städten haben rund um die Uhr geöffnet. Mit Kreditkarten können Sie fast überall bezahlen.

Zahlungsweise in Österreich

Die Währung ist Euro. Das Wechseln von Fremdwährung in Euro ist in allen Banken während der Geschäftszeiten, in Wechselstuben an der Grenze oder am Flughafen möglich.
Hotels, Autovermietungen, Tankstellen und größere Geschäfte akzeptieren internationale Kreditkarten.

5. Allgemeines zur Veranstaltung

Richterbesprechung

Mittwoch, 02.9.2009, um 14.00 Uhr im Stadion Schwanenstadt

Als Teilnehmer werden eingeladen:
•     Organisationsleiter
•     Fährtenbeauftragter
•     Oberrichter
•     Richter A, B, C
•     Prüfungsleiter A, B, C
•     Leitung WM-Büro

Richterblätter werden vom Veranstalter vorbereitet.

Mannschaftsführerbesprechung

Am Mittwoch, 02.9.2009, um 16.00 Uhr im Stadion Schwanenstadt

Als Teilnehmer werden eingeladen:
•     Personenkreis wie bei Richterbesprechung
•     Mannschaftsführer und deren Stellvertreter

Besprechungspunkte:
•     Information zur Veranstaltung
•     Organisatorische Hinweise durch die Organisationsleitung
•     Information des Fährtenbeauftragten über das Fährtengelände
•     Vorstellung der Richter
•     Richtlinien des Oberrichters zur Bewertung
•     Richtlinien der Richter zur Vorführweise in den einzelnen Abteilungen
•     Feststellung der Anwesenheit der Teilnehmer, Bekanntgabe möglicher Ersatzteilnehmer oder läufiger Hündinnen
•     Auslosung der Losreihenfolge der Mannschaften

Werden läufige Hündinnen gemeldet, so sind diese im Anschluss an die
Mannschaftsführerbesprechung dem Tierarzt vorzuführen.
Werden Hunde/Hundeführer als erkrankt oder abwesend gemeldet, so sind bei der Mannschaftsführer- Besprechung die bei der Anmeldung ausgegebenen Startnummern unbedingt zurückzugeben.

Trainingsmöglichkeiten im Stadion

Am Dienstag, den 1.9.2009 von 7 – 17 Uhr und am Mittwoch, den 2.9.2009 von 7 – 12 Uhr .

Trainingszeitplan:

Die Zeiteinheiten richten sich nach dem gemeldeten Kontingent der jeweiligen Mannschaften. Zum Training im Stadion haben nur Teilnehmer und relevante Helfer Zutritt. Im Stadion befinden sich Verstecke, Hürde, Sprungwand und Bringhölzer.
Die Trainingszeit pro Teilnehmer beträgt 5 Minuten. Die Trainingsreihenfolge wird nach internationalem Kfz-Kennzeichnen eingeteilt. Der Trainingsablauf wird vom Veranstalter überwacht. Tritt eine Mannschaft zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht an, kann sie am Ende eingereiht werden.
Läufige Hündinnen sind vom Training ausgeschlossen. Sie erhalten Trainingsmöglichkeit unmittelbar vor ihrem Start in der Abteilung „B“.

Zusätzlich sind weitere Trainings- und Vorbereitungsmöglichkeiten auf Ausbildungsplätzen in der weiteren Umgebung des Stadions (max. 30 km) vorhanden.
Beim Stadiongelände befindet sich ein Nebenplatz für die Einstellung vor dem Start. Zutritt haben dort nur Hundeführer sowie Mannschaftsführer und
Hilfspersonal der Mannschaften.
Sprunggeräte, Bringhölzer und Schutzdienstverstecke sind dort nicht vorhanden.

Probeschutzdienst

Die Probeunterordnung, sowie der Probeschutzdienst werden am Mittwoch, 2.9.2009 um 15.00 Uhr im Stadion durchgeführt. Hier werden auch die ausgewählten Schutzdiensthelfer vorgestellt.

Eröffnungszeremonie und Auslosung

Die Eröffnungszeremonie findet am Mittwoch, den 2.9.2009 um 18.00 Uhr im Stadion Schwanenstadt statt.

Die Auslosung der Teilnehmer findet um 19.30 Uhr im Festzelt beim Stadion Schwanenstadt statt.
Für die Mannschaften und deren Betreuer sind Sitzplätze reserviert. Platzangebot für weitere Besucher ist ausreichend vorhanden.
Dort besteht auch die Möglichkeit Speisen und Getränke zu erwerben. Nach der Auslosung, ab ca. 21.00 Uhr findet bei freiem Eintritt ein Unterhaltungsabend mit Live Musik statt.

Rettungsdienste und Tierarztbereitschaft

Sanitäter sind während der Gesamtzeit der Veranstaltung im Stadion verfügbar.
Bei ernsthaften Verletzungen oder Erkrankungen befindet sich im Ort eine Rettungsstelle.
Während der gesamten Veranstaltung steht ein Tierarzt in Rufbereitschaft.

Identitätskontrolle

Die Identitätskontrolle der vorgeführten Hunde wird jeweils nach der Vorführung in jeder Disziplin am Hundeführerausgang im Stadion sowie auch im Fährtengelände von Leistungsrichtern/Beauftragten des Veranstalters durchgeführt. Das Personal ist auch mit einem ISO anerkannten Mikrochip
Identifikationsscanner ausgestattet.

Verpflegung im Stadion und im Fährtengelände

Die Verpflegung im Stadion ist ausreichend gewährleistet. Im Fährtengelände wird ein mobiler Lieferservice die Zuschauer mit Getränken und kleinen Imbissen versorgen.

Zeitplan

Der Zeitplan ist so erstellt, dass jeder Hund nur eine Disziplin pro Tag arbeitet. Es findet ein regelmäßiger Wechsel von Abt. „B“ und „C“ im Stadion statt (voraussichtlich 6er-Gruppen).
Teilnehmende Hundeführer, die sich nicht 15 Minuten vor ihrem Start melden, werden disqualifiziert.

Disqualifikation

Wird ein Hund in einer Abteilung disqualifiziert, so darf er nicht mehr in den Folge-Abteilungen starten.

6. Fährtenarbeit

Fährtengelände

Das zur Verfügung stehende Fährtengelände ist Wiese und liegt in hügeligem Gelände (teilweise Almgebiet).

Legen der Fährten

Das Legen der Fährten ist in normaler Gangart durchzuführen. Die Winkel werden nicht markiert. Die Fährtenansätze werden nicht abgetreten. Ersatzfährten werden im Zeitplan vorgesehen und bei Bedarf gelegt. Die Gegenstände werden nicht in einer bestimmten Reihenfolge gelegt.

Fährtengegenstände

Die Fährtengegenstände bestehen aus

•     Leder
•     Holz
•     Filz

Fährtentafel und Gegenstände werden vom Veranstalter bereitgestellt. Alle Gegenstände sind deutlich markiert.

Ein Versenden von Gegenständen an die Mannschaften ist nicht vorgesehen.

Es werden Fotos der Gegenstände und der Fährtenmarkierung auf der FCI-WM 2009 Homepage www.fci2009.com veröffentlicht.

Transport zum Fährtengelände

Das ausgewählte Fährtengelände befindet sich max. 25 km vom Stadion entfernt. Für die Hundeführer ist jeweils 1 Stunde vor der angesetzten Fährtenzeit die Abfahrt vom Stadion zum Fährtengelände mittels Lotsenfahrzeugen organisiert. Die Teilnehmer fahren mit dem eigenen Fahrzeug in das Fährtengelände.

Für die Zuschauer verkehrt an allen 4 Tagen ein regelmäßiger Pendelbus vom Stadion ins Fährtengelände. Zuschauer dürfen nicht mit dem eigenen Fahrzeug in das Fährtengelände fahren.

Identitätskontrolle, Unbefangenheitsprüfung und Gruppen-Auslosung im Fährtengelände

Bei Anmeldung der Hundeführer zur Fährte wird eine gesonderte Auslosung vorgenommen.
Hundeführer, die zum Zeitpunkt ihrer vorgesehenen Startzeit und zur Auslosung im Fährtengelände nicht bereit stehen, werden mit ausgelost. Die geloste Fährte bleibt reserviert, sie wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet. Erscheint der Hundeführer nicht, bevor seine Gruppe fertig ist, hat dies seine Disqualifikation zur Folge.

Die Identitätskontrolle wird nach erfolgter Fährtenarbeit durchgeführt.

Kontrolle der Fährtenleine

Die Fährtenleine wird nach der Auslosung von einer, durch die Prüfungsleitung beauftragten Person, auf korrekte Länge kontrolliert und markiert. Die Fährte kann nur mit einer entsprechend markierten Leine abgesucht werden.

7. Unterordnung

Allgemeines
Die Unterordnung findet im Wechsel mit dem Schutzdienst im Stadion statt. Das Stadion hat ein Rasenfeld. Die Laufrichtung geht von der Haupttribüne aus gesehen von links nach rechts.

Einlasskontrolle

Die Startbereitschaft muss ca. 15 Minuten vor der jeweiligen Startzeit durch den Mannschaftsführer bei der Einlasskontrolle (Hundeführereingang) gemeldet werden. Es erfolgt eine Halsbandkontrolle.

Sollte ein Hundeführer nicht spätestens 15 Min. vor dem Start anwesend sein, hat dies die Disqualifikation zur Folge.
Die Identitätskontrolle wird nach der Vorführung beim Hundeführerausgang durchgeführt.

Sprunggeräte / Bringhölzer / Pistolen

Die Sprunggeräte werden gem. der gültigen PO zur Verfügung gestellt.
Die Schrägwand ist mit Holzleisten und einem rutschfesten Belag versehen. Die Sprunggeräte werden beim Schutzdienst vom Vorführplatz entfernt, die Platzierung ist markiert.
Die Gewichte und Abmessungen der Bringhölzer entsprechen der PO.
Alle Apportierübungen sind in Laufrichtung durchzuführen.
2 Pistolen Kal. 6 mm sind vom Veranstalter bereitzuhalten. Die Schussprobe findet auf der ersten Geraden statt.
Fotos der Sprunggeräte und der Bringhölzer werden auf der FCI-WM 2009 Homepage www.fci2009.com veröffentlicht.

Ablegeplatz

Rüden und Hündinnen werden auf getrennten Plätzen abgelegt. Die Ablageplätze werden entsprechend gekennzeichnet.

8.  Abteilung C - Schutzdienst

Allgemeines

Der Schutzdienst findet im Wechsel mit der Unterordnung im Stadion statt. Die Laufrichtung geht – von der Haupttribüne aus gesehen – von links nach rechts. Der erste Seitenschlag bei der Streife nach dem Helfer geht nach links. Die vorgesehenen Markierungen für HF und Schutzdiensthelfer werden gem. PO vorgenommen. Die Helfereinstellung und Probeschutzdienst erfolgt nach Rahmenzeitplan.

Einlasskontrolle

Die Startbereitschaft muss ca. 15 Minuten vor der jeweiligen Startzeit durch den Mannschaftsführer bei der Einlasskontrolle (Hundeführereingang) gemeldet werden. Es erfolgt eine Halsbandkontrolle.
Sollte ein Hundeführer nicht spätestens 15 Min. vor dem Start anwesend sein, hat dies die Disqualifikation zur Folge.
Die Identitätskontrolle wird nach der Vorführung beim Hundeführerausgang durchgeführt.

Helfer im Schutzdienst

Die Auswahl der zwei zum Einsatz gelangenden Schutzhelfer und der zwei Ersatzhelfer erfolgt aus mindesten vier, vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Schutzhelfern durch den Oberrichter, und des PR der Schutzarbeit. Die Auswahl muß unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Die Schutzhelfer müssen die von der FCI bestimmte Schutzkleidung Schutzärmel - Schutzhose verwenden.

Schutzbekleidung

Die Schutzbekleidung der Helfer besteht aus Jacke, Hose und Arm.
Ein Video der Arbeit der 4 ausgewählten Schutzdiensthelfer wird auf der Homepage www.fci2009.com veröffentlicht.

Schutzdienstverstecke

Bei den Schutzdienstverstecken handelt es sich um handelsübliche Schutzdienstzelte.
Die Verstecke werden bei der Unterordnung vom Vorführplatz entfernt, die Platzierung ist markiert.